Auto Tipps und Tricks
Unfall - Falsches Verhalten kostet Geld
Was man als Erstes bei einem Unfall tun soll.
* Sofort anhalten
* Unfallstelle absichern: Warnlicht, Warnkreuz
* Wenn es Verletzte gibt, erste Hilfe leisten
Wenn Sie Warnlicht oder Warndreieck vergessen, müssen Sie mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Die gleiche Strafe bekommen Sie, wenn die Unfallstelle nach einem kleinen Unfall nicht so schnell wie möglich geraeumt wird.
Wann darf man den Unfallort sofort verlassen?
Wichtige Termine, Abflug eines Flugzeuges, Abfahren eines Schiffes - das alles spielt keine Rolle, auch wenn es sich um einen kleinen Unfall handelt.
Es gibt nur ein Grund Unfallstelle zu verlassen. Wenn Sie einen Verletzten ins Krankenhaus zu bringen haben oder selber dringend einen Arzt brauchen. Sie müssen dann in diesem Fall die Polizei vom Krankenhaus aus informieren und die Gruende des Entfernens beschreiben. Das wird als ,,Nachholpflicht“ bezeichnet.
Notieren Sie Namen und Anschrift von Zeugen!
Das empfiehlt sich vor allem, wenn die Schuldlage unklar ist. Ebenso ist es ratsam, eine Skizze vom Unfall zu zeichnen und mit den Zeugen zu
besprechen. Wenn Sie eine Fotokamera haben, zoegern Sie nicht Fotos zu machen. Ansonsten schreiben Sie die Schäden auf.
Keine Aussagen über die Schuld gegenüber Polizisten.
Wenn Sie sogar hundertprozentig sicher sind, den Unfall verursacht zu haben, sagen Sie es nicht. Die Schäden werden nicht Sie, sondern Ihre Versicherung bezahlen. Dementsprechend wird die Versicherung auch die Schuldfrage aufklaeren. Wenn Sie so was wie ,,Ich werde den Schaden bezahlen" sagen, dann kann die Versicherung Regressansprueche gegen Sie geltend machen.
Informieren Sie die Polizei über Ihre Person und über Ihr Auto, aber keine Schuldeingestaendnisse!
Achten Sie auf die Abschleppkosten!
Wenn Ihr Auto abgeschleppt werden muss, besprechen Sie mit dem Abschleppdienst zwei Fragen:
* Abschleppkosten (am besten schriftlich oder vor Zeugen)
* Naheliegende Werkstatt
Die Versicherung wird Ihnen nur die Abschleppkosten bis zur naechsten Werkstatt erstatten. Ist Ihr Auto weiter abgeschleppt worden, bezahlen Sie den Unterschied selbst.
Nach dem Unfall die Höhe des Schadens feststellen und Ansprueche gegen die gegnerische Versicherung geltend machen.
Wenn Sie eine positive Antwort für die Kostenuebernahme von der gegnerischen Versicherung haben, können Sie die Werkstatt darüber informieren. Dann werden die Reparaturen direkt zwischen Werkstatt und Versicherung abgerechnet.
Haben Sie keine positive Antwort von der gegnerischen Versicherung, können Sie einen Reparaturkostenvorschuss verlangen.
Wird Ihnen abgesagt, können Sie einen Kredit aufnehmen und die Zinsen der Versicherung nachher in Rechnung stellen, wenn Sie am Unfall nicht schuld sind.
Mietwagen oder Geld - das entscheiden Sie.
Für die Dauer der Reparaturen können Sie sich einen Mietwagen nehmen und es der Versicherung berechnen. Manche Versicherungen erstatten nur 85 - 90 % vom Mietwagenpreis. 100 % können Sie bekommen, wenn Sie die Versicherung anrufen und sagen, dass Sie bereit sind, einen kleineren (guenstigeren Wagen) als Ihren zu mieten, wenn 100 % der Kosten übernommen werden.
Wollen Sie keinen Mietwagen, können Sie Nutzungsausfall verlangen. Dann bekommen Sie bares Geld.
Unfallbedingte Mehraufwendungen
Wegen eines Unfall entstehen jedem die folgenden Mehraufwendungen: Telefonkosten, Faehrten zur Werkstatt, etc. Die Versicherungen erstatten auf Anfrage eine Pauschale von bis zu 80 Euro dafuer.
Stellen Sie Ansprueche auf Schmerzensgeld, wenn Sie Verletzungen erlitten haben!
Sogar bei kleinen Verletzungen kann man Schmerzensgeld bekommen. Mehr Informationen darüber finden Sie in einer Schmerzensgeldtabelle. Die Tabelle bekommt man beim ADAC auf Anfrage.
Nicht nur Reparaturkosten verlangen, sondern auch Wertminderung!
Das wird oft vergessen. Bei der Schaetzung der Schadenshöhe spielen nicht nur Reparaturkosten eine Rolle, sondern auch die Wertminderung Ihres Autos. Ein Unfallauto kann man schlechter verkaufen.
Das gilt allerdings nicht für kleine Schaden. Im Zweifelsfall sollte man einen Sachverstaendigen einschalten. Alte Fahrzeuge, deren Zeitwert weniger als 40 % des Anschaffungspreises beträgt, werden aus der Wertminderung in der Regel ausgenommen. Faustregel: Das sind Autos aelter als 5 Jahre mit einer Fahrleistung von mehr als 100 000 km.
Was ist ein Totalschaden?
Von Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wert des Autos ueberschreiten.
Ihre Anwaltskosten müssen von der gegnerischen Versicherung auch erstattet werden!
Oft genuegt es im Streitfall, der gegnerischen Versicherung schriftlich mitzuteilen, dass Sie einen Anwalt einschalten werden. Das wirkt manchmal Wunder. Es ist naemlich so, dass die regulierende Versicherung die Kosten für die Durchsetzung berechtigter Ansprueche traegt.
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