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Auto Tipps und Tricks

Das gehört in einen ordentlichen Kaufvertrag für Fahrzeuge

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, da möchte oder muss man sich von seinem Fahrzeug trennen. Der Kaufvertrag ist hierbei eine rechtliche Absicherung und ist daher selbstverständlich beim Kauf oder auch Verkauf von Fahrzeugen ein wichtiges Stück Papier. Käufer und Verkäufer sichern sich rechtlich mit diesem Vertrag ab. Doch verbindlich sind nur korrekt ausgefüllte Kaufverträge. Daher sollte auf folgende Bestandteile im Vertrag unbedingt geachtet werden.


Die sogenannten Kopfdaten des Vertrages erfassen die persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer. Dazu gehört der vollständige Name, die postalische Anschrift, das Geburtsdatum und auch die aktuelle Rufnummer. Idealerweise gibt man hier sowohl eine Festnetznummer als auch eine Mobilfunknummer an. Zudem ist die Nummer vom Ausweis einzutragen. Selbstverständlich muss der Käufer das 18. Lebensjahr erreicht haben. Sonst ist er nicht voll geschäftsfähig!

Danach geht es daran, die Fakten zum Fahrzeug zu erfassen. Diese Daten lassen sich einfach aus dem Fahrzeugschein entnehmen: Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung), der Hersteller, die Nummer vom Fahrzeugbrief, die Fahrgestellnummer, Kilometerstand, nächster Termin für HU und AU, das Datum der Erstzulassung, das Kennzeichen vom Vorbesitzer und die Anzahl der Halter laut Fahrzeug-Brief.

Da besonders bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern der wahre Kilometerstand nicht immer eindeutig nachvollziehbar ist, sollte im Vertrag unbedingt darauf hingewiesen werden, dass der Kilometerstand laut Tacho-Anzeige notiert wurde. Nachdem die Personalien vom Fahrzeug erfasst sind, müssen selbstverständlich Angaben zur Fahrtauglichkeit und möglichen Unfällen beziehungsweise Mängeln gemacht werden. Der Verkäufer sollte hier auf bekannte Mängel hinweisen und auch größere Reparaturen, wie beispielsweise ein Getriebewechsel ist hier zu nennen. Nachträgliche Einbauten oder Umbauten müssen als Textbestandteil im Vertrag genannt werden. Wurde das Auto für gewerbliche Zwecke eingesetzt, sprich als Taxi oder Mietwagen verwendet, muss auch das Erwähnung finden. Alles das entscheidet letztendlich auch über den Verkaufspreis. Wer sich nicht sicher ist, wie viel sein Auto noch wert ist, kann mit Hilfe des Portal jetztautoverkaufen.de sein altes Fahrzeug online bewerten lassen.

Zu guter Letzt darf eine Klausel zur Versicherung nicht fehlen. Der Verkäufer verweist zum einen darauf hin, dass sowohl die Haftung als auch die Versicherung vom Auto sofort mit dem Eigentümerwechsel an den Käufer übergeben und zum anderen verpflichtet sich der Käufer dazu, dass Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen entsprechend anzumelden. Da es eine gesetzliche Gewährleistungsfrist gibt und diese auch für den privaten Verkauf zutrifft, muss im Kaufvertrag außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung einräumt. Vergisst man diese Klausel kann man als Verkäufer noch zwei Jahre für Mängel am Auto haftbar gemacht werden.

Letztendlich sind es unter dem Strich die Personalien vom Käufer, Verkäufer und die Kopfdaten vom Fahrzeug, welche grundlegend im Vertrag genannt sein müssen. Je detaillierter das Auto beschrieben wird und je besser auf Klauseln, wie Privatverkauf ohne Gewährleistung geachtet wird, um so einfacher lässt sich ein Verkauf von Fahrzeugen gestalten.

 

   
 
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