Auto Tipps und Tricks
Rechtliches und Auto (KFZ)
Ein Auto, das gar nicht gefahren wurde, ist nicht unbedingt ein Neuwagen!
Nicht jedes Auto, das keinen Kilometer zurueckgelegt hat, ist - rechtlich gesehen - ein Neuwagen.
Ein Auto ist nur dann fabrikneu, wenn es am Tag der Auslieferung noch unverändert produziert wird, also technisch und ausstattungsmaessig identisch ist und durch ,,Stehen" keine Maengel entstanden sind. Nach Verlassen des Werkes dürfen keine groesseren Maengel aufgetreten sein, die vor Auslieferung repariert werden mussten. Das Auto darf keine ,,ungeklaerte" Strecke, beispielsweise von 150 Kilometern, zurueckgelegt haben.
Bringen Sie einen Bekannten mit zum Gebrauchtwagenkauf. Er kann dann bestaetigen, was besprochen wurde.
Nach deutschem Recht hat naemlich eine muendliche Vereinbarung Vorrang gegenüber einem schriftlichen Vertrag, vorausgesetzt es kann bewiesen werden.
Gibt es neben einem schriftlichen Vertrag auch muendliche Vereinbarungen, so haben diese Vorrang. Eine ,,Schriftformklausel" im Vertrag (,,nur schriftliche Vereinbarungen zulaessig"), ist in diesem Fall wirkungslos. Wichtig: Der Kunde traegt das volle Beweisrisiko.
Wenn Sie Defekte feststellen, die laut Aussage des Verkaeufers nicht vorhanden sein sollten, können Sie Minderung des Preises verlangen!
Wenn dem Wagen eine Eigenschaft fehlt, die laut Verkaeufer vorhanden sein sollte, können Sie den Kauf rueckgaengig machen.
Erwarten Sie nicht, dass der Händler Ihnen alle Eigenschaften eines Wagens erklärt. Er ist naemlich nicht zur Aufklaerung verpflichtet.
Der Händler hat in vielen wichtigen Punkten gar keine Aulklaerungspflicht. Wenn Sie ihn nicht ausdrücklich danach fragen, muss er zum Beispiel von sich aus nicht erwaehnen, dass bald ein neues Modell auf den Markt kommt, oder wichtige technische Änderungen bevorstehen.
Er muss lediglich antworten, wenn er ausdrücklich gefragt wird. überlegen Sie deshalb, welche Informationen für Sie von besonderer Bedeutung sind und vergessen Sie nicht, den Händler danach zu fragen. Eine gute Frage ist fast immer zum Beispiel, wie ein bestimmtes Modell bei verschiedenen Tests abschneidet. Vorsicht ist geboten, wenn der Verkaeufer andere Modelle kritisiert oder angibt, dass ihm keine Testberichte bekannt sind. Aktuelle Testberichte zu kennen, gehört zur Pflicht des Verkaeufers.
Fragen Sie ausdrücklich, ob ein Modellwechsel demnächst bevorsteht.
Wie in vorherigem Tipp schon erwaehnt wurde, muss ein Verkaeufer von sich aus Sie nicht darüber informieren. Also fragen, fragen und noch mal fragen. Die Frage über bevorstehende Modellwechsel ist besonderes wichtig. Lesen Sie mehr darüber im Kapitel über den Neuwagenkauf. Wenn naemlich ein neues Modell bald auf den Markt kommt, können Sie in der Regel mit höheren Rabatten rechnen oder demnächst das Auto viel preiswerter kaufen.
Wenn Sie Ihren alten Wagen in Zahlung geben, müssen Sie keine Auskuenfte über den technischen Zustand geben, egal ob Sie Gutes oder Schlechtes verschweigen
Rechtlich gesehen ist ein Händler ein Fachmann Ihnen gegenüber. Deshalb hat er seine eigene Pruefungspflicht und ist nicht aulklaerungsbeduerftig.
Wenn Ihr neues Auto erst bestellt werden muss, legen Sie einen spaetesten Lieferungstermin schriftlich fest.
Am besten schreiben Sie den Termin ins Bestellformular. Empfehlenswert ist, gleich neben dem Termindatum einen Grund anzugeben, warum Sie den Wagen unbedingt zu diesem Zeitpunkt brauchen. Das könnte Urlaub sein oder die Tatsache, dass Sie den Wagen geschaeftlich brauchen. Das hilft Ihnen nachher zu beweisen, dass Sie wegen einer spaeteren Lieferung wirklich Schäden erlitten haben.
Wird die Frist nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Das könnten zum Beispiel die Kosten für einen Mietwagen sein.
Wenn sich der Händler nicht auf einen bestimmten
Liefertermin einlaesst, gilt in der Regel 6 Wochen als
maximale Lieferfrist.
Werden diese 6 Wochen ueberschritten, sollten Sie schriftlich eine Nachfrist setzen, um Ihren Wagen schnellstens zu bekommen.
Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn ein Verkaeufer ein Bestellformular annimmt.
Achtung! Ab diesen Zeitpunkt können Sie nicht mehr von dem Kauf zuruecktreten!
Es ist naemlich ein weilverbreiteter Irrtum, dass von jedem Kaufvertrag innerhalb einer Woche zurueckgetreten werden kann. Nicht von jedem. Sieben Tage Ruecktrittfrist gilt lediglich bei Ratenkaufvertraegen und sogenannten ,,Haustuergeschaeften" (wenn ein Vertreter zu Ihnen nach Hause kommt). Vertrag ist Vertrag und muss erfüllt werden. Und als Vertragsabschluss gilt der Moment, wenn der Verkaeufer eine Bestellung von Ihnen unterschrieben bekommt.
Es gibt aber noch eine Ausnahme. Jede Bestellung muss quittiert oder bestaetigt werden. In der Regel geben die Autohaendler eine Bestellungsbestaetigung nicht sofort, sondern schicken sie mit der Post an den naechsten Tagen. Haben Sie eine Bestellungsbestaetigung innerhalb 4 Wochen nicht bekommen, gilt der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen und Sie können vom Vertrag zuruecktreten.
Wenn Sie wärend einer Probefahrt einen Unfall verursacht haben, müssen Sie für die Schäden nicht immer haften.
Der Fahrer haftet nicht immer für den Schaden, der durch einen Unfall wärend einer Probefahrt verursacht wurde. Wenn der Unfall auf nur leichte Fahrlaessigkeit zurueckzufuehren ist, muss der Fahrer nicht zahlen, da er mit dem Händler für diesen Fall stillschweigend einen Haftungsverzicht vereinbart hat. Das gilt etwa, wenn der Unfall auf Fehlbedienung beruht.
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