Pöl - Tec

Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenöl Umrüsten / Tankstellen



 

 

 

ARD

Europaeisches uebereinkommen über die internationale Befoerderung gefaehrlicher Gueter auf der Straße

Das Europäische uebereinkommen über die Befoerderung gefaehrlicher Gueter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthaelt besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.

Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Anleitung der UNECE beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Zu den Unterzeichnerstaaten gehoerten unter anderem Frankreich und Deutschland. Wirksam wurde das ADR zunaechst durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht.

Heute sind alle EU-Staaten auch ADR-Unterzeichner, das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgueltig.

Das ADR fordert unter anderem, dass

  • der Fahrer in vielen Faellen einen Gefahrgutfuehrerschein besitzen muss
  • alle am Umschlag und Transport Beteiligten Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen müssen
  • die Unternehmen, die Gefahrgueter befoerdern, einen Gefahrgutbeauftragten haben müssen.

Das ADR regelt unter anderem

* den Bau von Behaeltern, Tanks, Fahrzeugen für Gefahrguttransporte
* Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR
* multimodale Gefahrguttransporte (Straße - Zug, Schiff oder Flugzeug)

Das ADR wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst.

Persoenliche Schutzausruestung

Diese ist in den schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblaetter) angefuehrt. Zur persoenlichen Schutzausruestung können unter anderm gehoeren:

* Schutzbrille (Standard)
* Augenspuelflasche (Standard)
* Sicherheitsschuhe (Standard)
* Handschuhe (Standard)
* Sicherheitskleidung (Standard)
* Warnweste
* Weitere Schutzausruestung je nach Stoff laut schriftlichen Weisungen.

Fahrzeug

Das Fahrzeug muss häufig für die Gefahrgutbefoerderung zugelassen sein (Tankfahrzeuge und Fahrzeuge für den Transport von explosiven Stoffen und Gegenstaenden mit Explosivstoff) und

  • Zwei Feuerloescher (Pruefpflichtig) besitzen (nach den nationalen Vorschriften des Zulassungsstaates des Kfz; bis 31. Dezember 6 kg Feuerloescher für Ladungsbrandbekaempfung, 2 kg Feuerloescher für Motorbrandbekaempfung - ADR 1.6.5.6 uebergangsvorschriften)
  • Zwei selbststehende, reflektierende Warnzeichen (zwei Blinklichter oder zwei Warndreiecke oder zwei Pylone - Verkehrswarnleitkegel)
  • Keile, passend zur Fahrzeugmasse und zum Raddurchmesser (für Zugmaschine und wenn Vorhanden für Anhaenger oder Auflieger)
  • je eine Handleuchte für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung (mit Kunststoffoberflaeche)
  • Warntafeln (vorne und hinten)
  • u. U. Gefahrenzettel rechts und links sowie am Heck des Fahrzeugs

Vertragsstaaten

Dem ADR sind beigetreten:
Albanien, Aserbeidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumaenien, Russische Foederation, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Koenigreich, Weißrussland, Zypern

Gegenstuecke zum ADR für andere Befoerderungsarten

Die Gegenstuecke des ADR für die anderen Befoerderungsarten heißen:

* RID für den Schienenverkehr
* IMDG-Code für die Seeschifffahrt
* ADN für die Nutzung von Wasserstraßen
* ICAO-TI für die Luftfahrt

 

 

Buffer

Pöl-Tec Die Pflanzenöl und Autogas - Auto Informationsseite Stand: Partner von: AfricaExpedition Motorradreiseforum Tags24 Texte oder Teile davon aus Wikipedia Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Pflanzenöl & Biokraftstoffe - Alternative Energie - Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenöl Bioethanol Auto Technik und Tankstellen.