Pöl - Tec

Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenöl Umrüsten / Tankstellen



 

Steuer und Gesetze - Mineralölsteuerverordnung

Erteilung der Erlaubnis

(1) Das Hauptzollamt erteilt schriftlich die Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 oder 4 (foermliche Einzelerlaubnis) und stellt einen Erlaubnisschein als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Erlaubnis und Erlaubnisschein können befristet werden.

(2) Der Erlaubnisinhaber hat den Erlaubnisschein dem Hauptzollamt unverzueglich zurueckzugeben, wenn die Erlaubnis erlischt (§ 20) oder die Verwendung oder Verteilung von steuerbeguenstigtem Mineralöl eingestellt wird.

(3) Geht der Erlaubnisschein verloren, hat der Erlaubnisinhaber dies dem Hauptzollamt unverzueglich anzuzeigen. Das Hauptzollamt stellt auf Antrag einen neuen Erlaubnisschein aus, es sei denn, die Erlaubnis ist zu widerrufen.

 

 

Mineralölsteuerverordnung

 

 

 

 

Buffer

Pöl-Tec Die Pflanzenöl und Autogas - Auto Informationsseite Stand: Partner von: AfricaExpedition Motorradreiseforum Tags24 Texte oder Teile davon aus Wikipedia Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Pflanzenöl & Biokraftstoffe - Alternative Energie - Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenöl Bioethanol Auto Technik und Tankstellen.