Pöl - Tec

Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenöl Umrüsten / Tankstellen



 

Steuer und Gesetze - Mineralölsteuerverordnung

Einrichtung des Mineralöllagers

(1) Die Lagerstaetten eines Mineralöllagers müssen so beschaffen sein, dass Mineralöle verschiedener Art voneinander getrennt und uebersichtlich gelagert werden können.

(2) Lagertanks für Mineralöl im Mineralöllager müssen eichamtlich vermessen und die Zapfstellen zur Entnahme von Mineralöl mit geeichten Messeinrichtungen versehen sein. Das Hauptzollamt kann Ausnahmen zulassen, wenn die Steuerbelange dadurch nicht beeintraechtigt werden.

(3) Die Lagerstaetten für Mineralöl (§ 5 Abs. 3) und die Zapfstellen zur Entnahme von Mineralöl beduerfen der Zulassung durch das Hauptzollamt. Der Inhaber des Mineralöllagers (Lagerinhaber) hat die zugelassenen Lagerstaetten durch Tafeln mit der Aufschrift "Mineralöllager" zu kennzeichnen.

(4) Der Lagerinhaber darf Mineralöl nur in den zugelassenen Lagerstaetten lagern und nur an den zugelassenen Zapfstellen entnehmen.

 

Mineralölsteuerverordnung

 

 

 

 

Buffer

Pöl-Tec Die Pflanzenöl und Autogas - Auto Informationsseite Stand: Partner von: AfricaExpedition Motorradreiseforum Tags24 Texte oder Teile davon aus Wikipedia Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Pflanzenöl & Biokraftstoffe - Alternative Energie - Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenöl Bioethanol Auto Technik und Tankstellen.