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Steuerbegünstigung Biokraft- und Bioheizstoffe

Bioethanol

Bioethanol (Ethylalkohol) kann durch Destillation nach alkoholischer Gaerung oder durch vergleichbare biochemische Methoden aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. In Deutschland kommen für die Produktion von Ethanol zunaechst Getreide (Weizen, Roggen) oder Zuckerrueben in Frage. Für die Herstellung von Ethanol auf Basis von Lignocellulose (z. B. Stroh oder Holz) gibt es gegenwaertig keine kommerziell betriebenen Anlagen in Deutschland. Solche Verfahren befinden sich gegenwaertig noch im Pilotstadium.
Nach der DIN EN 228 kann dem Ottokraftstoff bis zu 5 Vol.-Prozent Ethanol zugesetzt werden. Ebenso wie beim Dieselkraftstoff sind Beimischungen von Bioethanol zum Ottokraftstoff nur dann normgerecht, wenn sie die 5 prozentige Beimischungsgrenze nicht ueberschreiten.
BeEthanolbeimischungen von mehr als 5 Vol.-Prozent erfordern Fahrzeuge mit angepassten Motoren, in denen Mischungen mit bis zu 85 Vol.-Prozent Ethanol (E 85) verwendet werden können (so genannte „Flexible Fuel Vehicles“ – FFV), oder im Falle reinen Ethanols Fahrzeuge mit speziellen Ethanolmotoren. FFV werden in den USA, Brasilien und Schweden eingesetzt. Die Technologie wurde massgeblich von deutschen Unternehmen entwickelt.
Deutsche Automobilunternehmen bieten FFV in Brasilien und den USA an. In Deutschland werden derartige Fahrzeuge bisher nicht eingesetzt. Für E 85 bedarf es zusaetzlich einer eigenen Tankstelleninfrastruktur. Unabhaengig davon soll das Potenzial des Einsatzes von E 85 im Rahmen eines Demonstrationsversuches geprüft werden.
Im Jahr 2004 wurde in Deutschland Bioethanol in reiner Form noch nicht in nennenswertem Umfang beigemischt.
Zwar fanden einige Feldversuche statt, in diesen wurde Bioethanol jedoch nur in marginalen Mengen verwendet.
Zudem sind die Ergebnisse dieser Versuche nicht repraesentativ für die Frage, ob im Jahr 2004 eine ueberfoerderung stattgefunden hat. Unternehmen der Mineralölindustrie haben angekuendigt, ab Winter 2005/2006 mit entsprechenden Beimischungen zu beginnen. Aufgrund technischer Anforderungen (Dampfdruckanomalie, Wasserloeslichkeit, naehere Ausführungen dazu in Anlage 2) ist jedoch zu erwarten, dass die Beimischung zunaechst nicht flaechendeckend durchgefuehrt wird. Ab dem Jahr 2006 wird die direkte Beimischung von Bioethanol voraussichtlich eine groessere Rolle bei den Kraftstoffanwendungen spielen.imischungen innerhalb dieser DIN sind an den Tankstellen nicht kennzeichnungspflichtig.

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