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Biokraftstoff - Pflanzen Rohstoffe Produkte

Politische und rechtliche Rahmenbedingungen

Der heutige Kraftverkehr ist weltweit vom begrenzten Erdoelangebot abhaengig und gilt als einer der Hauptverursacher des anthropogenen Treibhauseffekts. Um dem entgegenzusteuern, hat die Europäische Union in ihrer Richtlinie 2003/30/EG den zukuenftigen Anteil von Biokraftstoffen festgelegt. Bis zum Jahr 2005 soll in den Mitgliedsstaaten der EU der Anteil von Biokraftstoffen auf zwei Prozent saemtlicher Kraftstoffe ansteigen, bis 2010 auf 5,75 Prozent (bezogen auf den Energiegehalt).

 

Zur Erreichung dieser Ziele sind flankierende Massnahmen notwendig, denn Biokraftstoffe sind Pioniere auf dem Treibstoffmarkt und als solche heute noch teurer als die fossilen Energieträger. Damit ihre Verbreitung nicht von vornherein an der Kostenhuerde scheitert, hat die EU die Richtlinie 2003/96/EG beschlossen. Sie erlaubt es den EU-Mitgliedsstaaten, alle Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer zu befreien. Diese Regelung gilt sowohl für Reinkraftstoffe als auch anteilig für die Zumischung biogener Komponenten zu fossilen Kraftstoffen.

Deutschland hat biogene Reinkraftstoffe bereits in den 1990er Jahren von der Mineralölsteuer befreit. Zum 1.1.2004 trat mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes auch die Steuerbefreiung von Beimischungen in Kraft. Einige Mineralölkonzerne machen davon Gebrauch und setzen den von ihnen verkauften Kraftstoffen biogene Komponenten zu. Die Hoehe der Beimischung wird durch die jeweils gueltige Kraftstoffnorm begrenzt: Laut Dieselkraftstoffnorm DIN EN 590 darf Diesel bis zu fuenf Prozent Biodiesel beigemischt werden. Für Ottokraftstoffe wie Benzin und Super ist die Norm DIN EN 228 entscheidend, die einen Ethanol-Anteil von bis zu fuenf Prozent erlaubt. Im Fall von Ethyl-Tertiaer-Butyl- Ether (ETBE, einem chemischen Abkoemmling von Bio-Ethanol), das ebenfalls Benzin und Super beigemischt wird, sind bis zu 15 Prozent möglich. Ebenfalls seit 1.1.2004 ist die Biodieselnorm DIN EN 14214 in Kraft, die die Qualität des Biokraftstoffs definiert und seine Aufnahme in die 10. BImSchV ermöglichte.

Des Weiteren sind natuerlich alle Normen und Vorschriften zur Herstellung, Lagerung, Transport und Nutzung von Kraftstoffen auch für Biokraftstoffe bindend. Tangiert werden Biokraftstoffe zudem von den EU-Abgasnormen, die für Pkw ab 2005 (Euro IV) und 2008 (Euro V) sowie für Nutzfahrzeuge ab 2005/2006 (Euro IV) deutlich verschaerft werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen erfordert insbesondere für Biodiesel und Pflanzenöl als Reinkraftstoff technische Anpassungen.

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