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Biokraftstoff - Pflanzen
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Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
Der heutige Kraftverkehr ist weltweit vom
begrenzten Erdoelangebot abhaengig und
gilt als einer der Hauptverursacher des
anthropogenen Treibhauseffekts. Um dem
entgegenzusteuern, hat die Europäische
Union in ihrer Richtlinie 2003/30/EG den
zukuenftigen Anteil von Biokraftstoffen
festgelegt. Bis zum Jahr 2005 soll in den
Mitgliedsstaaten der EU der Anteil von
Biokraftstoffen auf zwei Prozent saemtlicher
Kraftstoffe ansteigen, bis 2010 auf 5,75 Prozent
(bezogen auf den Energiegehalt).
Zur
Erreichung dieser Ziele sind flankierende
Massnahmen notwendig, denn Biokraftstoffe
sind Pioniere auf dem Treibstoffmarkt
und als solche heute noch teurer als
die fossilen Energieträger. Damit ihre
Verbreitung nicht von vornherein an der
Kostenhuerde scheitert, hat die EU die
Richtlinie 2003/96/EG beschlossen. Sie
erlaubt es den EU-Mitgliedsstaaten, alle
Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer zu
befreien. Diese Regelung gilt sowohl für
Reinkraftstoffe als auch anteilig für die
Zumischung biogener Komponenten zu
fossilen Kraftstoffen.
Deutschland hat biogene Reinkraftstoffe
bereits in den 1990er Jahren von der
Mineralölsteuer befreit. Zum 1.1.2004 trat
mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes
auch die Steuerbefreiung von
Beimischungen in Kraft.
Einige Mineralölkonzerne machen davon
Gebrauch und setzen den von ihnen verkauften
Kraftstoffen biogene Komponenten
zu. Die Hoehe der Beimischung wird
durch die jeweils gueltige Kraftstoffnorm
begrenzt: Laut Dieselkraftstoffnorm DIN
EN 590 darf Diesel bis zu fuenf Prozent Biodiesel
beigemischt werden. Für Ottokraftstoffe
wie Benzin und Super ist die Norm
DIN EN 228 entscheidend, die einen
Ethanol-Anteil von bis zu fuenf Prozent erlaubt.
Im Fall von Ethyl-Tertiaer-Butyl-
Ether (ETBE, einem chemischen Abkoemmling
von Bio-Ethanol), das ebenfalls Benzin
und Super beigemischt wird, sind bis zu
15 Prozent möglich.
Ebenfalls seit 1.1.2004 ist die Biodieselnorm
DIN EN 14214 in Kraft, die die Qualität
des Biokraftstoffs definiert und seine Aufnahme
in die 10. BImSchV ermöglichte.
Des Weiteren sind natuerlich alle Normen
und Vorschriften zur Herstellung, Lagerung,
Transport und Nutzung von Kraftstoffen
auch für Biokraftstoffe bindend.
Tangiert werden Biokraftstoffe zudem
von den EU-Abgasnormen, die für Pkw
ab 2005 (Euro IV) und 2008 (Euro V) sowie
für Nutzfahrzeuge ab 2005/2006 (Euro
IV) deutlich verschaerft werden. Die Einhaltung
dieser Anforderungen erfordert
insbesondere für Biodiesel und Pflanzenöl
als Reinkraftstoff technische Anpassungen.
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