FAQ´s „Verkauf von Pflanzenöl als alternativer Kraftstoff“
Verkauf von Pflanzenöl als alternativer Kraftstoff
Pflanzenöle, wie Rapsöl, Sojaoel oder andere Sorten bzw. Mischungen werden für den Verbraucher
immer staerker als alternativer Kraftstoff zum Antrieb von Fahrzeugen oder Maschinen verwendet.
Die Nachfrage steigt und der Handel beginnt den Markt zu gestalten.
Dabei werden manchmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend beachtet.
Zum Thema Verkauf von Pflanzenöl als alternativer Kraftstoff wurden im Folgenden einige Fragen
vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen zusammengestellt und beantwortet.
Zu den Eigenschaften der Flüssigkeit
Gibt es einen messtechnisch relevanten Unterschied zwischen Biodiesel und Rapsöl?
Als Biodiesel bezeichnet man Rapsmethylester (RME). RME verhaelt sich messtechnischaehnlich wie Diesel, ist also vergleichbar mit den duennfluessigen Mineraloelen, was die
Viskosität (Zaehfluessigkeit) angeht. Deshalb ist es zulaessig, zum Verkauf von Biodiesel/RME
eine für duennfluessige Mineraloele zugelassene Kraftstoffzapfsaeule zu verwenden, wenn sie
zuvor mit dieser Flüssigkeit geeicht wurde.
Welche Viskosität hat Rapsöl?
Fuer die messtechnischen Eigenschaften ist die dynamische Viskosität massgeblich.
Während die dynamische Viskosität von Diesel bei etwa 3 mPa·s liegt, hat Rapsöl bereits
bei 15 °C etwa das 30fache dieses Wertes. Dabei veraendert sich die Viskosität von Rapsöl
mit geaenderter Temperatur erheblich.
Muss meine Kraftstoffzapfsaeule oder Messanlage eine Heizung für das Pflanzenöl haben?
Eine Heizung für die Flüssigkeit wird nur dort verlangt, wo sie in der Zulassung
vorgeschrieben ist. Es kann aber technisch durchaus sinnvoll sein, bei Zapfsäulen und
Tanks, die im Freien stehen, und bei Messanlagen auf Tankwagen, dafuer zu sorgen,
dass diese auch bei niedrigen Temperaturen ordnungsgemaess funktionieren. Die
Abhängigkeit der Fliessfaehigkeit von der Temperatur wird deutlich in den Diagrammen zur
Viskosität. Der Gesetzgeber verlangt, dass über den zugelassenen Temperaturbereich
(ueblicherweise -10 bis +50°C) die Fehlergrenzen eingehalten werden.
Quelle: Begleitforschung zur Standardisierung von Rapsöl als Kraftstoff für pflanzentaugliche
Dieselmotoren in Fahrzeugen und BHKW der TU Muenchen, Bayerische Landesanstalt für
Landtechnik, vom August 2000
Zum Verkauf von Pflanzenöl als Kraftstoff
Darf ich zum Verkauf von Pflanzenöl als Kraftstoff eine Diesel-Zapfsäule verwenden?
Nein, Dieselzapfsaeulen sind von ihrer Bauart her für Flüssigkeiten mit einem Viskositaetsbereich
zwischen 0, 3 und 17 mPa·s ausgelegt. Die Zaehler sind für hoehere Viskositaeten nicht
zugelassen und geprüft.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Kraftstoffzapfsaeule für Pflanzenöl aufstellen moechte?
Wird Pflanzenöl über eine Kraftstoffzapfsaeule verkauft, so muss die Zapfsäule für diese
Flüssigkeit eine Bauartzulassung zur Eichung besitzen. Elektronische Bauteile müssen
eichamtlich vorgeprueft sein. Die Eichung erfolgt ueblicherweise am Aufstellungsort.
Kann ich Pflanzenöl auch nach Gewicht verkaufen?
Grundsaetzlich spricht Nichts dagegen. Sie benoetigen dann eine geeignete Handelswaage
(Klasse III), die natuerlich auch gueltig geeicht sein muss.
Wie kann ich die Menge mit einfachen Mitteln, sprich ohne teure Technik, messen?
Es gibt geeichte Fluessigkeitsmasse (z.B.: Messeimer, -kannen oder –zylinder).
Zum Transport von Pflanzenöl mittels Tankwagen
Darf ich eine Messanlage für duennfluessige Mineraloele oder eine Messanlage für Heizöl u. Diesel
zur Belieferung von Kunden mit Pflanzenöl verwenden?
Nein, hier gilt ebenso wie bei den Kraftstoffzapfsaeulen, dass aufgrund der unterschiedlichen
Viskositaeten eine Verwendung dieser Messanlagen nicht zulaessig ist. Messanlagen für
pflanzliche oele mit einer Viskosität von mehr als 20 mPa·s (bei 15 °C) beduerfen der Zulassung
zur Eichung.
Allgemeines
Kann ich mit meinen Kunden vertraglich vereinbaren, auf eine geeichte Messung zu verzichten? Nein, eine vertragliche Regelung kann eine gesetzliche Bestimmung nicht ausser Kraft setzen.
Ist bei einem eingeschraenkten Kreis von Abnehmern (z.B.: Vereinsmitglieder) eine geeichte
Messung erforderlich?
Auch bei einem eingeschraenkten Kreis von Abnehmern findet geschaeftlicher Verkehr statt, da
die erhaltene Menge Kraftstoff bezahlt wird. Deshalb verlangt der Gesetzgeber gueltig geeichte
Messgeraete.
Kann ich die Menge schaetzen?
Eine Schaetzung ist unzulaessig. Werden im geschaeftlichen Verkehr (sprich Handel)
Mengenangaben gemacht, so müssen diese mit geeichten Messgeraeten ermittelt worden sein.
Wenn ich trotzdem eine nicht zugelassene Zapfsäule oder Messanlage verwende, mache ich
mich dann strafbar?
Die Bereithaltung oder Verwendung einer nicht gueltig geeichten Messanlage ist verboten, stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bussgeld von bis zu 10.000,- Euro bewehrt.
Warum kann das Eichamt im Falle des Verkaufs von Pflanzenöl nicht mal ein Auge zudruecken
und so den Einsatz erneuerbarer Energien fördern?
Das Eichamt hat als staatliche Behoerde auf die Belange des Eichgesetzes zu achten. Dieses
dient nicht nur zum Schutze der Verbraucher, sondern liegt ebenso im Interesse eines lauteren
Handelsverkehrs. Das bedeutet, dass alle Händler Kraftstoffe unter den gleichen
(messtechnischen) Voraussetzungen verkaufen und nicht Einzelne durch Nichtbeachtung ggf.
wirtschaftliche Vorteile erlangen.
Ausserdem muss das verwendete Messgeraet für das Messgut geeignet sein, so dass die
Messsicherheit über den gesamten Zeitraum der aufgebrachten Eichgueltigkeitsdauer
gewaehrleistet ist.
Ich habe eine nicht zugelassene Zapfsäule mit einem Anschluss zu einem mit Pflanzenöl
gefuellten Vorratstank, verwende sie aber nicht.
Auch Messgeraete, die so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitungen in
Gebrauch genommen werden können, unterliegen der Eichpflicht.
Wo kann ich weitere Fragen stellen oder zusaetzliche Informationen bekommen?
Das oertlich zustaendige Eichamt wird Ihre Fragen gerne beantworten http://www.eichamt.de .
Mit Fragen zu Bauartzulassungen wenden Sie sich am besten an die PTB – Physikalisch-
Technische Bundesanstalt in Braunschweig (Fachbereich 1.5).
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