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FAQ´s „Verkauf von Pflanzenöl als alternativer Kraftstoff“

Verkauf von Pflanzenöl als alternativer Kraftstoff

Pflanzenöl Tankstelle Pflanzenöle, wie Rapsöl, Sojaoel oder andere Sorten bzw. Mischungen werden für den Verbraucher immer staerker als alternativer Kraftstoff zum Antrieb von Fahrzeugen oder Maschinen verwendet. Die Nachfrage steigt und der Handel beginnt den Markt zu gestalten.
Dabei werden manchmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend beachtet. Zum Thema Verkauf von Pflanzenöl als alternativer Kraftstoff wurden im Folgenden einige Fragen vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen zusammengestellt und beantwortet.

Zu den Eigenschaften der Flüssigkeit

Gibt es einen messtechnisch relevanten Unterschied zwischen Biodiesel und Rapsöl?
Als Biodiesel bezeichnet man Rapsmethylester (RME). RME verhaelt sich messtechnischaehnlich wie Diesel, ist also vergleichbar mit den duennfluessigen Mineraloelen, was die Viskosität (Zaehfluessigkeit) angeht. Deshalb ist es zulaessig, zum Verkauf von Biodiesel/RME eine für duennfluessige Mineraloele zugelassene Kraftstoffzapfsaeule zu verwenden, wenn sie zuvor mit dieser Flüssigkeit geeicht wurde.

Welche Viskosität hat Rapsöl?
Fuer die messtechnischen Eigenschaften ist die dynamische Viskosität massgeblich.
Während die dynamische Viskosität von Diesel bei etwa 3 mPa·s liegt, hat Rapsöl bereits bei 15 °C etwa das 30fache dieses Wertes. Dabei veraendert sich die Viskosität von Rapsöl mit geaenderter Temperatur erheblich.

Muss meine Kraftstoffzapfsaeule oder Messanlage eine Heizung für das Pflanzenöl haben?
Eine Heizung für die Flüssigkeit wird nur dort verlangt, wo sie in der Zulassung vorgeschrieben ist. Es kann aber technisch durchaus sinnvoll sein, bei Zapfsäulen und Tanks, die im Freien stehen, und bei Messanlagen auf Tankwagen, dafuer zu sorgen, dass diese auch bei niedrigen Temperaturen ordnungsgemaess funktionieren. Die Abhängigkeit der Fliessfaehigkeit von der Temperatur wird deutlich in den Diagrammen zur Viskosität. Der Gesetzgeber verlangt, dass über den zugelassenen Temperaturbereich (ueblicherweise -10 bis +50°C) die Fehlergrenzen eingehalten werden.
Quelle: Begleitforschung zur Standardisierung von Rapsöl als Kraftstoff für pflanzentaugliche Dieselmotoren in Fahrzeugen und BHKW der TU Muenchen, Bayerische Landesanstalt für Landtechnik, vom August 2000

Zum Verkauf von Pflanzenöl als Kraftstoff

Darf ich zum Verkauf von Pflanzenöl als Kraftstoff eine Diesel-Zapfsäule verwenden?
Nein, Dieselzapfsaeulen sind von ihrer Bauart her für Flüssigkeiten mit einem Viskositaetsbereich zwischen 0, 3 und 17 mPa·s ausgelegt. Die Zaehler sind für hoehere Viskositaeten nicht zugelassen und geprüft.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Kraftstoffzapfsaeule für Pflanzenöl aufstellen moechte?
Wird Pflanzenöl über eine Kraftstoffzapfsaeule verkauft, so muss die Zapfsäule für diese Flüssigkeit eine Bauartzulassung zur Eichung besitzen. Elektronische Bauteile müssen eichamtlich vorgeprueft sein. Die Eichung erfolgt ueblicherweise am Aufstellungsort.

Kann ich Pflanzenöl auch nach Gewicht verkaufen?
Grundsaetzlich spricht Nichts dagegen. Sie benoetigen dann eine geeignete Handelswaage (Klasse III), die natuerlich auch gueltig geeicht sein muss.

Wie kann ich die Menge mit einfachen Mitteln, sprich ohne teure Technik, messen?
Es gibt geeichte Fluessigkeitsmasse (z.B.: Messeimer, -kannen oder –zylinder).
Zum Transport von Pflanzenöl mittels Tankwagen

Darf ich eine Messanlage für duennfluessige Mineraloele oder eine Messanlage für Heizöl u. Diesel zur Belieferung von Kunden mit Pflanzenöl verwenden?
Nein, hier gilt ebenso wie bei den Kraftstoffzapfsaeulen, dass aufgrund der unterschiedlichen Viskositaeten eine Verwendung dieser Messanlagen nicht zulaessig ist. Messanlagen für pflanzliche oele mit einer Viskosität von mehr als 20 mPa·s (bei 15 °C) beduerfen der Zulassung zur Eichung.

Allgemeines

Kann ich mit meinen Kunden vertraglich vereinbaren, auf eine geeichte Messung zu verzichten? Nein, eine vertragliche Regelung kann eine gesetzliche Bestimmung nicht ausser Kraft setzen.

Ist bei einem eingeschraenkten Kreis von Abnehmern (z.B.: Vereinsmitglieder) eine geeichte Messung erforderlich?
Auch bei einem eingeschraenkten Kreis von Abnehmern findet geschaeftlicher Verkehr statt, da die erhaltene Menge Kraftstoff bezahlt wird. Deshalb verlangt der Gesetzgeber gueltig geeichte Messgeraete.

Kann ich die Menge schaetzen?
Eine Schaetzung ist unzulaessig. Werden im geschaeftlichen Verkehr (sprich Handel) Mengenangaben gemacht, so müssen diese mit geeichten Messgeraeten ermittelt worden sein.

Wenn ich trotzdem eine nicht zugelassene Zapfsäule oder Messanlage verwende, mache ich mich dann strafbar?
Die Bereithaltung oder Verwendung einer nicht gueltig geeichten Messanlage ist verboten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bussgeld von bis zu 10.000,- Euro bewehrt.

Warum kann das Eichamt im Falle des Verkaufs von Pflanzenöl nicht mal ein Auge zudruecken und so den Einsatz erneuerbarer Energien fördern?
Das Eichamt hat als staatliche Behoerde auf die Belange des Eichgesetzes zu achten. Dieses dient nicht nur zum Schutze der Verbraucher, sondern liegt ebenso im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs. Das bedeutet, dass alle Händler Kraftstoffe unter den gleichen (messtechnischen) Voraussetzungen verkaufen und nicht Einzelne durch Nichtbeachtung ggf. wirtschaftliche Vorteile erlangen.
Ausserdem muss das verwendete Messgeraet für das Messgut geeignet sein, so dass die Messsicherheit über den gesamten Zeitraum der aufgebrachten Eichgueltigkeitsdauer gewaehrleistet ist.

Ich habe eine nicht zugelassene Zapfsäule mit einem Anschluss zu einem mit Pflanzenöl gefuellten Vorratstank, verwende sie aber nicht.
Auch Messgeraete, die so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitungen in Gebrauch genommen werden können, unterliegen der Eichpflicht.

Wo kann ich weitere Fragen stellen oder zusaetzliche Informationen bekommen?
Das oertlich zustaendige Eichamt wird Ihre Fragen gerne beantworten http://www.eichamt.de . Mit Fragen zu Bauartzulassungen wenden Sie sich am besten an die PTB – Physikalisch- Technische Bundesanstalt in Braunschweig (Fachbereich 1.5).

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