Auto Technik Lexikon - Technik und Treibstoffe
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des Versicherten begleicht, sondern einen Schaden, der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld traegt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhaengig einzustehen hat.
Diese Schäden können verschiedenster Art sein, wie
• Heilungskosten bei Personenschaeden
• Renten bei Invaliditaet
• Reparaturen an anderen Fahrzeugen
• Reparaturen an anderen Objekten
• Kostenersatz, wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist oder die Kosten der Reparatur so hoch waeren, dass der halbe Zeitwert ueberschritten wird. Man spricht in diesem Fall von einem Totalschaden.
Die maximale Entschaedigung eines Geschaedigten oder mehrerer Geschaedigter richtet sich nach der sogenannten Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen Betrag uebersteigt, so muss der Schaediger diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da ein Schaden bei einem groesseren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt.
In den meisten Laendern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im oeffentlichen Strassenverkehr.
Die Praemienhoehe richtet sich in der Regel nach der Motorenstaerke. Um zu bezahlenden Schäden zu reduzieren, gibt es in vielen Faellen ein sogenanntes Bonus-Malus-System. Muss die Versicherung einen Schaden begleichen, so erhöht sich die Versicherungspraemie für den Versicherten gemäss den Maluspunkten. Bleibt der Versicherte aber eine gewisse Zeit unfallfrei und damit die Versicherung zahlungsfrei, so wird die Praemie nach den Bonuspunkten reduziert. Kritiker sehen im Bonus-Malus-System einen Anreiz für Fahrerflucht.
Es gibt auch Faelle, in denen die Versicherung leistungsfrei bleibt. Manchmal ist sie zwar gegenüber dem Geschaedigten vorleistungspflichtig, sie kann sich den Betrag aber vom Versicherten zurueckholen. Solche Faelle liegen z. B. bei fahrlaessigem oder vorsaetzlichem Verhalten wie Trunkenheit im Verkehr oder abgefahrenen Autoreifen vor.
Schwierig können sich auch Unfaelle mit Fahrzeugen aus anderen Laendern gestalten. Um nicht mit der auslaendischen Versicherung verhandeln zu müssen, kann eine inlaendische Vertragsversicherung dafuer einspringen. In Österreich ist dies der Versicherungsverband, der Dachverband aller Versicherungen.
Bei Fahrten ins Ausland benoetigte man meist zum Nachweis einer gueltigen Versicherung die gruene Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben (Innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen), das Mitfuehren der Gruenen Karte kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Wichtig: Erfahrungen zeigen, bei verschuldeten Unfaellen mit Personenschaeden oder sogar Todesfolge wird die "Gruene Karte" meist zwingend verlangt - Festhalten oder Inhaftierung bis zur Klaerung des Versicherungsschutzes ist schon vorgekommen.
Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr. 5. Daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zustaendige Organisation ist das Council of Bureaux mit Sitz in London. Das urspruengliche Gruene-Karte-System hatte 13 Staaten. Heute sind es 44. Es gilt hauptsaechlich für Europa.
Manche Versicherer kombinieren Haftpflichtversicherungen mit sog. Schutzbriefen, die Zusatzleistungen mitbringen, wie man sie von Automobilclubs kennt. Dazu zaehlen Pannenhilfe, Abschleppdienste, uebernachtung und Ruecktransport. Ein Schutzbrief kann ebenso spezielle Auslandsangebote wie Ersatzteillieferungen beinhalten.
Details aus einigen Laendern
Deutschland
Im Fall von nicht ermittelbaren oder nicht versicherten Kfz hilft in Deutschland ein Entschaedigungsfonds der deutschen Autoversicherer. Dieser hilft auch Verkehrsopfern bei Unfaellen im Ausland in der Funktion als Entschaedigungsstelle nach der 4.KH-EG Richtlinie. Die endgueltige Schadensabwicklung wird dann im Auftrag der Verkehrsopferhilfe entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbueros durchgefuehrt.
Für die Abwicklung und Regulierung von Schäden in Deutschland ist das Deutsche Buero Gruene Karte e. V. mit Sitz in Hamburg zustaendig. Seit 2003 ist eine EU-Richtlinie in Kraft. Sie fordert jede Versicherung solle in jedem Land der EU einen Repraesentanten benennen, der Schäden reguliert.
Österreich
Bei PKW und Motorraedern richtet sich die Hoehe der Praemie nach der Motorleistung mit Bonus-Malussystem, bei LKW nach dem hoechsten zulaessigen Gesamtgewicht ohne Bonus-Malus, ebenso wie bei Anhaengern. Ausserdem gibt es noch für verschiedene Bevoelkerungsgruppen verschiedene Rabattstufen, die von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt werden. So gibt es einen Frauenrabatt oder einen Seniorenrabatt. Relativ neu ist für Fuehrerscheinneulinge im Haftpflichtfall bei manchen Versicherern ein Selbstbehalt.
Bei Unfaellen mit auslaendischen Fahrzeugen in Österreich benennt der Verband der Versicherungsunternehmen oesterreichs eine inlaendische Partnerversicherung, die den Schaden nach oesterreichischem Recht abwickelt. Ebenso wird bei Unfaellen mit nicht versicherten Fahrzeugen verfahren.
Generell gilt bei Kraftfahrzeugen und Anhaengern die amtliche Kennzeichentafel als Nachweis einer aufrechten Fahrzeugversicherung.
|