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Auto Technik Lexikon - Technik und Treibstoffe

Fahrzeugschein

Auto Lexikon

Fahrzeugschein

FahrzeugscheinDer Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehoerde (auch Strassenverkehrsamt genannt) bei der Anmeldung von Kraftfahrzeugen ausgestellt und dient der Hilfe bei der Identifizierung eines motorbetriebenen Fahrzeugs. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen zur Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die neuen Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer „Fahrzeugschein“ heissen, diese Bescheinigung im Formular jedoch nur noch als Klammerzusatz zur Bezeichnung „Zulassungbescheinigung Teil I“ tragen, werden bei Um- und Neuzulassung ausgestellt.

Rechtliche Bedeutung

In Deutschland ist der Fahrzeugschein (§ 24 StVZO) seit 1. Oktober 2005 Teil I der Zulassungsbescheinigung, deren Teil II der Fahrzeugbrief ist. Der Fahrzeugschein enthaelt die wichtigsten technischen Angaben, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen, sowie Name und Anschrift des Fahrzeughalters, amtliches Kennzeichen und Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung. Er enthaelt jedoch keine Angaben zur Abgasuntersuchung, so dass dazu eine gesonderte Bescheinigung mitzufuehren ist.

Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens eine neue Zulassungsbescheinigung (Teil I) ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wird der bisherige Fahrzeugschein entwertet.

Aussehen und Beschaffenheit sind in Muster 2a (und 2c für Fahrzeuge der Bundeswehr) der StVZO vorgeschrieben. Die „Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II“ (Verkehrsblatt 2005 S. 188) erlaeutert den Fahrzeugschein und regelt die Ausgabe und das Ausfuellen durch die Zulassungsstellen (Muster der Zulassungsbescheinigung).

Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 StGB (Urkundenfaelschung) anwendbar.

Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist im Fahrzeug ständig mitzufuehren. Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69a Abs. 2 Nr. 9 StVZO vor und kann ein Bussgeld von 10 € nach sich ziehen (BKat Nr. 174).

Der Fahrzeugschein enthaelt:

Seite 1

 

* amtliches Kennzeichen
* Name und Anschrift des Fahrzeughalters
* Anmeldung zur naechsten HU

Seite 2

 

* Schluesselnummer zu 1 – zu 2 – zu 3
* 1. Fahrzeug- und Aufbauart
* 2. Fahrzeughersteller
* 3. Typ und Ausführung
* 4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer
* 5. Antriebsart
* 6. Hoechstgeschwindigkeit in km/h
* 7. Leistung in kW bei U/min
* 8. Hubraum cm³
* 9. Nutz- oder Aufliegelast
* 10. Rauminhalt des Tanks in m³
* 11. Steh-/Liegeplaetze
* 12. Sitzplaetze
* 13. Masse über alles in mm Laenge/Breite/Hoehe
* 14. Leergewicht in kg
* 15. zul. Gesamtgewicht

Seite 3

 

* 16. zul. Achslast in kg vorn/mitten/hinten
* 20. – 23. Bereifung (siehe Autoreifen)
* 32. Tag der ersten Zulassung
* 33. Bemerkungen (gehen über Seite 1 und 2)

Seite 4, 5 und 6

Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung und Termin der naechsten Hauptuntersuchung.

Infotext zur Allgemeinen Betriebserlaubnis und zu einigen Ziffern.

Beschreibung des neuen Fahrzeugsscheins Teil I der Zulassungsbescheinigung

B Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs 2.1 Code zu 2 2.2 Code zu D.2 mit Pruefziffer
J Fahrzeugklasse 4 Art des Aufbaus
E Fahrzeug-Identifizierungsnummer 3 Pruefziffer der Fahrzeug-Ident-Nummer
D.1 Marke
D2 Typ/ Variante/ Version
D.3 Handelsbezeichnungen
2 Hersteller-Kurzbezeichnung
5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
V.9 für die EG-Typgenehmigung massgebliche Schadstoffklasse
14 Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
10 Code zu P.3 14.1 Code zu V.9 oder 14 P.1 Hubraum in cm3
22 Bemerkungen und Ausnahmen

 

L Anzahl der Achsen 9 Anzahl der Antriebsachsen P.2/P.4 Nennleistung in KW/ Nenndrehzahl b. min -1 T Hoechstgeschwindigkeit in km/h
18 Laenge in mm 19 Breite in mm
20 Hoehe in mm G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse
12 Rauminhalt des Tanks bei Tankfz in m3 13 Stuetzlast in kg Q Leistungsgewicht in kW/ kg nur bei Kraftraedern
V.7 CO2 in g/ km kombinierter Wert F.1 Technisch zulaessige Gesamtmasse in kg F.2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulaessige Gesamtmasse in kg
7.1 Achse 1 bis 7.2 Achse 3 7.3 ...
8.1 Achse 1 bis 8.2 Achse 3 8.3 ...
U.1 Standgeraeusch in dB A U.2 Drehzahl in min-1 zu U.1 U.3 Fahrgeraeusch in dB A
O.1 Techn. zul. Anhaengelast gebremst in kg O.2 Techn. zul. Anhaengelast ungebremst in kg S.1 Sitzplaetze einschl. Fahrersitz S.2 Stehplaetze
15.1 auf Achse 1 bis
15.2 ...
15.3 auf Achse 3
R Farbe des Fahrzeugs 11 Code zu R
K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
6 Datum zu K 17 Merkmal zur Betriebserlaubnis 16 Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
21 Sonstige Vermerke

 

H Gueltigkeitsdauer
I Datum dieser Zulassung
7 Technisch zulaessige maximale Achslast/ Masse je Achsgruppe in kg
8 Zulaessige maximale Achslast in Zulassungsstaat in kg
15 Bereifung

 

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