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Warum sind Biokraftstoffe wichtig?

Handlungsbedarf– nicht nur für die Politik


Die Europäische Union hat zur Unterstuetzung der Markteinfuehrung alternativer Kraftstoffe im Jahr 2003 mit der EUBiokraftstoffrichtlinie Zielvorgaben formuliert. Die Richtlinie sieht einen Anteil von 2 % alternativer Kraftstoffen am Kraftstoffverbrauch für das Jahr 2005 vor. Für das Jahr 2010 wird ein Anteil von 5,75 % angestrebt. Die EU-Kommission hat im Jahr 2001 das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2020 sogar 8 % des Kraftstoffbedarfs aus Biokraftstoffen zu decken. Die Bundesregierung hat sich in uebereinstimmung mit der Europaeischen Union das Ziel gesetzt, den Anteil biogener Kraftstoffe in Deutschland auf 2 % in 2005 zu steigern. Der Ausbau der Biokraftstoffe ist ein Eckpfeiler der klima- und energiepolitischen Massnahmen der Bundesregierung. Angestrebt werden:

  • Die Reduzierung von Treibhausgasen bis 2012 um 21 % gegenüber 1990 gemäss dem Kyoto-Protokoll,
  • die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien am Primaerenergieverbrauch von 2,1 % im Jahr 2000 auf 4,2 % im Jahr 2010,
  • die Deckung von 50 % des Primaerenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2050.

Zur erfolgreichen Ausweitung des Biokraftstoffeinsatzes bedarf es weiterer Initiativen der Wirtschaft und des Staates, die sich in Form einer Modernisierungsstrategie ergaenzen und verstaerken. Dabei ist von Seiten der Wirtschaft das Mit- und Zusammenwirken insbesondere von Landwirtschaft, Anlagenbau, Automobilindustrie und Mineralölindustrie unabdingbar. Handlungsbedarf besteht auf folgenden Feldern:

1. Forschung, Entwicklung, Demonstration

Forschung und Entwicklung (FuE) zu Biokraftstoffen erfolgt bisher ueberwiegend auf Basis oeffentlicher Mittel. Im Zuge einer wachsenden kommerziellen Bedeutung von Biokraftstoffen und zur Finanzierung von aufwaendigen Pilot- und Demonstrationsvorhaben wird jedoch das Engagement der Wirtschaft immer wichtiger. Handlungsbedarf besteht insbesondere in folgenden Bereichen: Energiepflanzen

  • FuE zu einem umweltvertraeglichen, wirtschaftlichen und die Biodiversitaet stuetzenden Anbau von Energiepflanzen

Biodiesel

  • FuE zur Einhaltung der Abgasnormen EURO IV und EURO V bei Verwendung reinen Biodiesels Bioethanol
  • FuE zum Verhalten von Bioethanol in Mischungen, Gewinnung von Ethanol aus Ganzpflanzen und Holz sowie Pruefung des Einsatzes von FFV-Fahrzeugen im Rahmen eines Demonstrationsprojekts

Pflanzenöl

  • Qualitaetssicherung und Entwicklung von Kraftstoffen für reines Pflanzenöl und E 85 durch die zustaendigen nationalen und europaeischen Normungsgremien,
  • Pruefstandsuntersuchungen von Pflanzenoelbetriebenen Motoren im Hinblick auf neue Abgasnormen und Beruecksichtigung im Rahmen des bestehenden Ordnungsrechtes, z. B. 10. Bundesimmissionsschutzverordnung

BTL-Kraftstoffe

Verbesserung von Herstellungsverfahren, Untersuchungen zur Stoff-, Energie- und oekobilanzierung der Herstellung von BTL-Kraftstoffen

2. Verbraucheraufklaerung/ Information/Beratung

Die Vorteile von Biokraftstoffen müssen den VerbraucherInnen durch Information vermittelt werden. BMVEL, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe und Nichtregierungsorganisationen wirken hierbei zusammen.

3. Normung

Für in Deutschland bereits bisher oder zukuenftig genutzte Biokraftstoffe bedarf es – soweit noch nicht erfolgt – der Entwicklung von Kraftstoffnormen durch die zustaendigen nationalen und europaeischen Normungsgremien, die durch die Wirtschaft getragen werden. Ausserdem müssen diese Biokraftstoffe im Rahmen des bestehenden Ordnungsrechtes (z.B. 10. BImSchV) berücksichtigt werden.

4. Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe

Mit der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Steuerbefreiung für Biokraftstoffe hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur forcierten Markteinfuehrung von Biokraftstoffen geschaffen. Um weitere Anstrengungen der Wirtschaft zur Markteinfuehrung von Biokraftstoffen durch einen sicheren laengerfristigen Rahmen für entsprechende Investitionen zu unterstuetzen, setzt sich die Bundesregierung national und europaweit für eine Mineralölsteuerermaessigung für Biokraftstoffe über 2009 hinaus ein.

5. Internationale Zusammenarbeit

Durch internationale Kooperation mit anderen auf dem Feld der Biokraftstoffe aktiven Staaten und internationalen Organisationen können Synergieeffekte zum weiteren Ausbau der Biokraftstoffverwendung genutzt werden und ein Beitrag zur Erschliessung von Exportmaerkten für deutsche Technologie geleistet werden. Durch den Beitritt zum Internationalen Bioenergieabkommen (IEA Bioenergy) wird Deutschland noch enger in die internationale Kooperation eingebunden. Im Rahmen internationaler Handelsabkommen (WTO/Mercosur) bedarf es hinsichtlich des Imports von Biokraftstoffen oder Rohstoffen aus Drittlaendern der Abwaegung handels-, energie-, umwelt-, steuer-, agrar- und regionalpolitischer Aspekte.

6. Energiepflanzenpraemie

Das BMVEL setzt sich bei der EU für eine verwaltungsmaessige Vereinfachung bei der Gewaehrung der Energiepflanzenpraemie ein.

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