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DAS BIOKRAFTSTOFFPOTENZIAL AUSSCHoePFEN
EIN STRATEGISCHES KONZEPT
Mehr Möglichkeiten für den Handel
Die Kommission wird
• die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Folgen eines Vorschlags für eigene
Nomenklaturcodes für Biokraftstoffe pruefen;
• Marktzugangsbedingungen für Bioethanoleinfuhren aufrecht erhalten, die so guenstig sind
wie im Rahmen der derzeit geltenden Handelsabkommen, wobei sie namentlich AKPLaendern
einen praeferenziellen Marktzugang in derzeitigem Umfang gewaehren und dem
Problem der Praeferenzerosion Rechnung tragen wird;
• in den laufenden und kuenftigen Handelsverhandlungen mit Ethanol erzeugenden Laendern
und Regionen ein ausgewogenes Konzept verfolgen – im Zusammenhang mit der
steigenden Nachfrage nach Biokraftstoffen wird die EU die Interessen der heimischen
Erzeuger und ihrer Handelspartner beachten;
• Änderungen der „Biodiesel-Norm“ vorschlagen, damit ein breiteres Spektrum von
Pflanzenölen für die Biodieselerzeugung genutzt werden und Ethanol Methanol bei der
Biodieselerzeugung ersetzen kann.
Da Biokraftstoffe zolltariflich nicht speziell eingereiht werden, lässt sich nicht genau
beziffern, in welchem Umfang Ethanol-, oelsaaten- und Pflanzenoelimporte letztendlich im
Verkehrssektor verwendet wurden. Die Kommission wird die Vor- und Nachteile und
rechtlichen Folgen eines Vorschlags für eigene Nomenklaturcodes für Biokraftstoffe16
pruefen.
Derzeit kann Bioethanol des KN-Codes 2207 im Rahmen folgender Praeferenzregelungen
zollfrei eingeführt werden:
– Initiative „Alles ausser Waffen“ zugunsten der am wenigsten entwickelten Laender,
– Cotonou-Abkommen mit Laendern Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKPLaender),
– neues, als Anreiz konzipiertes „GSP-Plus“-System (als Anreiz konzipierte Sonderregelung
für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolles Regieren),
– einige bilaterale Praeferenzabkommen, vor allem das Europa-Mittelmeer-Abkommen.
Zwei noch laufende Verhandlungsrunden werden zu einer weiteren Marktoeffnung für
Bioethanol führen:
– auf multilateraler Ebene die Doha-Runde: Nach Abschluss der Verhandlungen über den
Zugang zu landwirtschaftlichen Maerkten werden die Zollsaetze für Bioethanol gesenkt.
Ausserdem wird der Marktzugang für Bioethanol in den Verhandlungen in den Bereichen
Handel und Umwelt eroertert, wärend die Verhandlungen über den Marktzugang für
gewerbliche Waren für einige Biokraftstoffe ebenfalls wichtig sind;
– auf regionaler Ebene das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mercosur
(Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay).
Zucker und Bioethanol sind die wesentlichen offensiven Interessen Brasiliens und daher
wichtige Verhandlungsthemen.
Angesichts der steigenden Nachfrage nach Biokraftstoffen strebt die Kommission danach, die
Produktion in der EU in angemessener Weise zu entwickeln und die Importmoeglichkeiten für
Biokraftstoffe und deren Rohstoffe sowie deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Um den
Interessen der heimischen Erzeuger und der EU-Handelspartner gleichermassen gerecht zu
werden, wird die Kommission in den laufenden bilateralen und multilateralen
Handelsverhandlungen mit Ethanol erzeugenden Laendern weiterhin einen ausgewogenen
Ansatz verfolgen. Was den bisherigen Handel anbelangt, so wird die Kommission für
Bioethanolimporte Marktzugangsbedingungen aufrechterhalten, die mindestens so guenstig
sind, wie die in den derzeit geltenden Handelsabkommen vorgesehenen Bedingungen.
Was Biodiesel anbelangt, so könnte eine Änderung der Norm EN 14214 die Nutzung einer
breiteren Palette von Pflanzenölen erleichtern, soweit dies ohne wesentliche Beeintraechtigung
der Kraftstoffguete und unter Beachtung der Nachhaltigkeitsbedingungen möglich ist.
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