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Kennzeichnungspflicht für KFZ
Viele Händler ignorieren Energieverbrauchskennzeichnung für Neuwagen
Kennzeichnung seit November 2004 gesetzlich vorgeschrieben
Auto, ZapfsaeuleKunden, die beim Kauf eines Neuwagens nicht nur auf Komfort und Preis, sondern auch auf Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch achten, sind im Kfz-Handel oft schlecht beraten. "Viele Händler ignorieren die seit 1. November 2004 gesetzlich vorgeschriebene Energieverbrauchskennzeichnung für neue Kraftfahrzeuge oder setzen die Vorgaben nur mangelhaft um", so das Fazit der Verbraucherzentrale NRW und des Europaeischen Verbraucherzentrums (EVZ), die in einer gemeinsamen Stichprobenuntersuchung in nordrhein-westfaelischen Autohaeusern die seit knapp drei Monaten vorgeschriebene CO2-Kennzeichnung unter die Lupe genommen haben.
Nach der EU-Gruppenfreistellungsverordnung dürfen Händler mehrere Automarken vertreiben. Deshalb wurden in 157 Autohaeusern insgesamt 218 Vertragshaendler untersucht. Nur 125 Vertragspartner - also etwas mehr als die Haelfte (57 Prozent) - hatten ihre angebotenen Automarken korrekt mit einem vorgeschriebenen Hinweisschild versehen. Bei 36 Vertragshaendlern (17 Prozent) fehlte das CO2-Label an den Fahrzeugen ganz.
Das CO2-Label soll Kunden auf schnellem Blick aktuelle Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxyd-Emissionen saemtlicher Neufahrzeuge vermitteln, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden. Die entsprechenden Angaben müssen seit letztem November auf einem einheitlichen DIN-A4-Formblatt an den Fahrzeugen und auf einem Aushang in den Verkaufsraeumen der Autohaendler sowie in der Werbung für einzelne Modelle deutlich dargestellt werden. Darueber hinaus soll bei den Haendlern ein Leitfaden mit den Kraftstoffverbrauchsangaben zu den angebotenen Pkws bei den Haendlern ausliegen und den Kunden bei Nachfrage kostenlos ausgehaendigt werden. Dieser Leitfaden enthaelt zusaetzlich Hinweise zu spritsparendem Fahren.
Hintergrund für das umfangreiche Maßnahmenpaket ist eine Kennzeichnungsrichtlinie der Europaeischen Union vom 13. Dezember 1999. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, die Energieverbrauchskennzeichnung von Neufahrzeugen in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Gesetzesvaeter: Exakte und vor allem vergleichbare Informationen über den spezifischen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen sollen Verbrauchern bessere Möglichkeiten schaffen, sparsame Fahrzeuge mit geringem Kohlendioxydausstoß zu kaufen.
Doch offensichtlich sind Idee und praktische Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungsordnung (EnVKV) bei vielen Kfz-Haendlern zumindest in Nordrhein-Westfalen noch nicht angekommen. Sonst haetten nicht 211 von 218 Vertragshaendlern (97 Prozent) ihre Fahrzeuge und Verkaufsraeume fehlerhaft oder gar nicht mit den erforderlichen Maßnahmen versehen", monieren Verbraucherzentrale NRW und das EVZ den laschen Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Die Verbraucherschuetzer hatten Ende Dezember 2004 - sieben Wochen nach Inkrafttreten der neuen Verordnung - drei der vier Vorgaben für Kfz-Händler (Hinweisschilder, Aushang und Leitfaden) in 157 Autohaeusern inspiziert. Besonders auffaellig war als Ergebnis, dass nicht nur viele Neufahrzeuge fehlerhaft gekennzeichnet waren, sondern besonders bei Luxuskarossen wie Cabriolets und Sportwagen das hilfreiche CO2-Label oft fehlte. Auch auf einen Aushang im Laden, der zum Vergleich saemtliche angebotenen Automarken mit den entsprechenden Verbrauchsdaten auffuehren muss, schienen Autohaeuser keinen Wert zu legen. 127-mal (58 Prozent) hatten die Vertragshaendler versaeumt, die Vorgabe der EnVKV umzusetzen und entsprechende Aushaenge anzubringen. Auch der Umgang der Händler mit dem vorgeschrieben Leitfaden enttaeuschte: Nur 88 Autohaeuser haendigten ihren Kunden die Verbraucherinformation auf Nachfrage aus. Unsere Stichprobe zeigt deutlich, was eine gesetzliche Verpflichtung wert ist, für die es bisher keine Kontrollmechanismen gibt. Die Händler muessten die Vorgaben viel ernsthafter umsetzen", kritisieren die Verbraucherzentrale NRW und das EVZ die Kennzeichnungsmoral der Kfz-Händler.
Darueber hinaus ist den Verbraucherschuetzern auch die derzeitige Gestaltung des C02-Labels ein Dorn im Auge: Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung der EU-Verordnung hinter unseren Erwartungen zurueckgeblieben. Wir fordern eine deutlichere Kennzeichnung von Neufahrzeugen durch ein vergleichendes Energieverbrauchslabel mit farbig abgestuften Verbrauchsklassen - analog zum existierenden Haushaltsgeraete-Modell." Denn Kunden sind auf eindeutige und vergleichbare Verbrauchsinformationen angewiesen, wenn sie eine energiesparende und wirtschaftlich vernuenftige Kaufentscheidung bei einem Neuwagen treffen wollen. Damit Spritsparer den Verbrauchern kuenftig in den Verkaufsraeumen sofort ins Auge springen, fordern Verbraucherzentrale NRW und EVZ die Kfz-Händler auf, die Vorgaben der EnVKV schleunigst korrekt umzusetzen. An die Aufsichtsbehoerden geht der Appell, staerker auf die Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflichten zu achten und bei fehlender oder mangelhafter Umsetzung entsprechendes Ordnungsgeld zu verhaengen. Und nicht zuletzt sollte der Gesetzgeber dafuer sorgen, dass das CO2-Label kundenfreundlicher gestaltet wird.
Quellen: evz,
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