<<
Letze Seite Inhltsverzeichnis Nächste Seite >>
Steuerbegünstigung Biokraft- und Bioheizstoffe
Biodiesel
Im Folgenden wird untersucht, ob und in welcher Hoehe
Biodiesel (auf der Vergleichsbasis zu fossilem Diesel) unter
Zugrundelegung der vollstaendigen Steuerbefreiung im
Jahr 2004 ueberfoerdert wurde. Das hierfuer benoetigte Zahlenmaterial
für die nachfolgende Datenerhebung basiert
auf allgemein zugaenglichen Quellen (Internetrecherchen,
Fachzeitschriften), Verbandsinformationen und nicht zuletzt
auf Informationen der Biodieselhersteller.
Für die Ermittlung der Produktkosten ist nach dem unterschiedlichen
Einsatz von Biodiesel zu differenzieren. Biodiesel
kann zum einen als Reinkraftstoff verwendet werden.
Zum anderen wird Biodiesel als 5 prozentige
Beimischung zu fossilem Kraftstoff eingesetzt (siehe zu
Marktsituation). Je nach Verwendung ergeben sich
unterschiedliche Produktkosten. Vergleichswert ist der
Produktabgabepreis für fossilen Dieselkraftstoff (Abgabepreis
frei Tankstelle ohne Umsatzsteuer), der in 2004
im Durchschnitt 0,81 Euro je Liter betrug.
Für 2004 errechnen sich die Produktkosten je Liter Biodiesel
aus dem Durchschnittspreis des eingesetzten Rohstoffes
Rapsöl (Boersenpreis). Des Weiteren sind die Kosten
der Veresterung (unter Beruecksichtigung der
Gutschrift für Glycerin), die Kosten der Raffination, Logistikkosten,
der technische Mehraufwand als auch der
Mehrverbrauch zu berücksichtigen.
Bei einer bis zu 5-prozentigen Beimischung des Biodiesels
zu fossilem Diesel bleiben die Kosten für den technischen
Mehraufwand und für den Mehrverbrauch ausser
Betracht. Der technische Mehraufwand bedingt sich in
erster Linie durch die kuerzeren oelwechselintervalle.
Diese sind nur bei einem Betrieb mit reinem Biodiesel
notwendig. Zudem spielen die niedrigeren Energiewerte
bei Biodiesel im Vergleich zu fossilem Diesel (Mehrverbrauch)
bei der Preiskalkulation für die Beimischung
keine Rolle. Der Mehrverbrauch hat bei einer bis zu 5-prozentigen
Beimischung keinen Einfluss auf die Preisbildung
des Kraftstoffes.
Statt des technischen Mehraufwandes und des Mehrverbrauchs
bei reinem Biodiesel fallen für die Beimischung
zusaetzliche Kosten an (sog. Beimischungskosten = Lagerung
und Lagerhaltung, anteilige Abschreibung der Investitionskosten,
Kosten der Lagerungs- und Vermischungstechnik,
Kosten des eigentlichen Beimischungsvorgangs
inklusive moeglicher Einsparungen durch positive Eigenschaften
des Biodiesels, zusaetzliche Verwaltungskosten
z. B. zur Qualitaetssicherung und -analyse). Diese Kosten
müssen in der Kalkulation berücksichtigt werden.
Nachfolgende Tabelle listet die Faktoren zur Überpruefung
einer ueberkompensation bei Biodiesel und die jeweils ermittelten
Kosten (in Euro/Liter) im Einzelnen auf:

Die Entwicklung der ueberkompensation im Jahresverlauf
– abhaengig von den schwankenden Rapsöl- und Dieselkraftstoffpreisen
– ist in der Anlage 3 dargestellt.
Ergebnis:
Bei der Verwendung von Biodiesel in reiner Form betrugen
die Produktkosten in 2004 0,76 Euro/Liter (ohne
USt). Der Preisvorteil bzw. die ueberkompensation bei
Biodiesel lag 2004 also bei rd. 0,05 Euro/Liter, dies entspricht
rund 11 Prozent des Steuersatzes für Dieselkraftstoff.
Die ermittelten Durchschnittskosten für Biodiesel in Mischungen
mit fossilem Diesel betrugen in 2004 dagegen
lediglich 0,71 Euro/Liter (ohne USt). Der Preisvorteil lag
mithin bei 0,10 Euro/Liter. Dies entspricht rund 21 Prozent
des Steuersatzes für Dieselkraftstoff.
Die steuerliche Foerderung von Biodiesel in Form der
vollstaendigen Mineralölsteuerbefreiung hat 2004 zu Mindereinnahmen
in Hoehe von insgesamt rd. 559 Mio. Euro
gefuehrt. Davon betrugen – unter Zugrundelegung der obigen ueberkompensationsberechnung – die Mindereinnahmen,
die allein auf die ueberkompensation zurueckzufuehren
sind, für den Reinkraftstoff (70 Prozent des
Gesamtabsatzes) rd. 42 Mio. Euro und für die Beimischungen
(30 Prozent des Gesamtabsatzes) rd. 35 Mio.
Euro, also insgesamt rd. 77 Mio. Euro.
<< Letze Seite Inhltsverzeichnis Nächste Seite >>