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Steuerbegünstigung Biokraft- und Bioheizstoffe

Biodiesel

Im Folgenden wird untersucht, ob und in welcher Hoehe Biodiesel (auf der Vergleichsbasis zu fossilem Diesel) unter Zugrundelegung der vollstaendigen Steuerbefreiung im Jahr 2004 ueberfoerdert wurde. Das hierfuer benoetigte Zahlenmaterial für die nachfolgende Datenerhebung basiert auf allgemein zugaenglichen Quellen (Internetrecherchen, Fachzeitschriften), Verbandsinformationen und nicht zuletzt auf Informationen der Biodieselhersteller.
Für die Ermittlung der Produktkosten ist nach dem unterschiedlichen Einsatz von Biodiesel zu differenzieren. Biodiesel kann zum einen als Reinkraftstoff verwendet werden.
Zum anderen wird Biodiesel als 5 prozentige Beimischung zu fossilem Kraftstoff eingesetzt (siehe zu Marktsituation). Je nach Verwendung ergeben sich unterschiedliche Produktkosten. Vergleichswert ist der Produktabgabepreis für fossilen Dieselkraftstoff (Abgabepreis frei Tankstelle ohne Umsatzsteuer), der in 2004 im Durchschnitt 0,81 Euro je Liter betrug.
Für 2004 errechnen sich die Produktkosten je Liter Biodiesel aus dem Durchschnittspreis des eingesetzten Rohstoffes Rapsöl (Boersenpreis). Des Weiteren sind die Kosten der Veresterung (unter Beruecksichtigung der Gutschrift für Glycerin), die Kosten der Raffination, Logistikkosten, der technische Mehraufwand als auch der Mehrverbrauch zu berücksichtigen.
Bei einer bis zu 5-prozentigen Beimischung des Biodiesels zu fossilem Diesel bleiben die Kosten für den technischen Mehraufwand und für den Mehrverbrauch ausser Betracht. Der technische Mehraufwand bedingt sich in erster Linie durch die kuerzeren oelwechselintervalle.
Diese sind nur bei einem Betrieb mit reinem Biodiesel notwendig. Zudem spielen die niedrigeren Energiewerte bei Biodiesel im Vergleich zu fossilem Diesel (Mehrverbrauch) bei der Preiskalkulation für die Beimischung keine Rolle. Der Mehrverbrauch hat bei einer bis zu 5-prozentigen Beimischung keinen Einfluss auf die Preisbildung des Kraftstoffes.
Statt des technischen Mehraufwandes und des Mehrverbrauchs bei reinem Biodiesel fallen für die Beimischung zusaetzliche Kosten an (sog. Beimischungskosten = Lagerung und Lagerhaltung, anteilige Abschreibung der Investitionskosten, Kosten der Lagerungs- und Vermischungstechnik, Kosten des eigentlichen Beimischungsvorgangs inklusive moeglicher Einsparungen durch positive Eigenschaften des Biodiesels, zusaetzliche Verwaltungskosten z. B. zur Qualitaetssicherung und -analyse). Diese Kosten müssen in der Kalkulation berücksichtigt werden.
Nachfolgende Tabelle listet die Faktoren zur Überpruefung einer ueberkompensation bei Biodiesel und die jeweils ermittelten Kosten (in Euro/Liter) im Einzelnen auf:

Steuer Biodiesel

Die Entwicklung der ueberkompensation im Jahresverlauf
– abhaengig von den schwankenden Rapsöl- und Dieselkraftstoffpreisen
– ist in der Anlage 3 dargestellt.

Ergebnis:

Bei der Verwendung von Biodiesel in reiner Form betrugen die Produktkosten in 2004 0,76 Euro/Liter (ohne USt). Der Preisvorteil bzw. die ueberkompensation bei Biodiesel lag 2004 also bei rd. 0,05 Euro/Liter, dies entspricht rund 11 Prozent des Steuersatzes für Dieselkraftstoff.
Die ermittelten Durchschnittskosten für Biodiesel in Mischungen mit fossilem Diesel betrugen in 2004 dagegen lediglich 0,71 Euro/Liter (ohne USt). Der Preisvorteil lag mithin bei 0,10 Euro/Liter. Dies entspricht rund 21 Prozent des Steuersatzes für Dieselkraftstoff.
Die steuerliche Foerderung von Biodiesel in Form der vollstaendigen Mineralölsteuerbefreiung hat 2004 zu Mindereinnahmen in Hoehe von insgesamt rd. 559 Mio. Euro gefuehrt. Davon betrugen – unter Zugrundelegung der obigen ueberkompensationsberechnung – die Mindereinnahmen, die allein auf die ueberkompensation zurueckzufuehren sind, für den Reinkraftstoff (70 Prozent des Gesamtabsatzes) rd. 42 Mio. Euro und für die Beimischungen (30 Prozent des Gesamtabsatzes) rd. 35 Mio. Euro, also insgesamt rd. 77 Mio. Euro.

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