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DAS BIOKRAFTSTOFFPOTENZIAL AUSSCHoePFEN
EIN STRATEGISCHES KONZEPT
Nutzung der Umweltvorteile
Die Kommission wird• pruefen, wie die Verwendung von Biokraftstoffen auf die Ziele für die Verringerung des
CO2-Ausstosses von Fahrzeugflotten angerechnet werden kann;
Massnahmen untersuchen und gegebenenfalls vorschlagen, die dafuer sorgen, dass
Biokraftstoffe eine optimale Klimaschutzwirkung erzielen;• sich bemuehen, dass die Rohstoffe für Biokraftstoffe in der EU und in Drittlaendern
nachhaltig angebaut werden;
die Grenzwerte für den Gehalt an Ethanol, Ether und anderen sauerstofforganischen
Komponenten in Ottokraftstoff untersuchen; Grenzwerte für den Dampfdruck von
Ottokraftstoff und Hoechstwerte für den Biodieselgehalt von Diesel festlegen.
Die Kommission prueft zurzeit, in welchem Umfang die Biokraftstoffverwendung auf die
Zielvorgaben für die CO2-Emissionen von Fahrzeugparks angerechnet werden kann; dabei
stuetzt sie sich auf die Zusage der Automobilkonstrukteure, durch einen integrierten Ansatz die
Emissionswerte neuer Fahrzeuge zu senken. Auf der Grundlage des Berichts der
Arbeitsgruppe CARS2111 prueft die Kommission die einzelnen Optionen für diesen Ansatz.
Um die potenziellen Vorteile für die Umwelt auszuschoepfen, muss sich eine
Biokraftstoffstrategie darauf konzentrieren, 1) die Treibhausgasemissionswerte gemessen an
den Aufwendungen zu optimieren, 2) Umweltschaeden durch die Produktion von
Biokraftstoffen und den dafuer erforderlichen Rohstoffen zu vermeiden, 3) zu gewaehrleisten,
dass die Verwendung von Biokraftstoffen nicht zusaetzliche ökologische oder technische
Probleme aufwirft.
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Die Vorteile, die die verschiedenen Biokraftstoffe und ihre Produktionsverfahren
jeweils in Bezug auf Treibhausgasemissionen bieten, bleiben derzeit bei den Anreizen
für Biokraftstoffe unberuecksichtigt. Indem die Foerderung der Biokraftstofferzeugung
an geringere Treibhausgasemissionen gebunden wird, könnte ein staerkerer
Emissionsrueckgang erzielt und der Industrie ein deutliches Signal gegeben werden, wie wichtig es ist, die Produktionsverfahren diesbezueglich zu verbessern. Ausserdem
wuerde dies den Kraft- und den Rohstofferzeugern Marktsignale geben, die eine
weitere Verringerung der Kohlenstoffemissionen im Verkehrssektor bewirken
koennten. Ein solches System kann nur Wirkung zeitigen, wenn es ohne
Diskriminierung sowohl auf in der EU erzeugte als auch auf importierte Produkte
angewendet wird und völlig mit den WTO-Regeln im Einklang steht. Pruefenswert
waere auch ein multinationaler Ansatz, der an den Mechanismus für die
umweltvertraegliche Entwicklung gekoppelt waere, da dies gewaehrleisten wuerde, dass
die Handelspartner einbezogen sind. Die unter die Biokraftstoff-Richtlinie fallenden
Anreize werden im Laufe des Jahres 2006 ueberprueft werden.
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Wichtig ist, dass für die Erzeugung der Rohstoffe für Biokraftstoffe angemessene
Mindestumweltnormen gelten, die an die lokalen Gegebenheiten in der EU und in
Drittlaendern angepasst werden. Wegen der potenziellen Beeintraechtigung der
Artenvielfalt und Boeden wurden Bedenken namentlich hinsichtlich der Nutzung von
stillgelegten Flaechen und des Anbaus von Biokraftstoffen in oekologisch sensiblen
Gebieten laut. Damit diese befuerchtete Wirkung nicht eintritt, muss darauf geachtet
werden, wo Energiepflanzen generell in den Fruchtwechsel passen, und eine
Beeintraechtigung der Biodiversitaet, die Verunreinigung der Gewaesser, eine
Bodenverschlechterung sowie die Zerstoerung von Lebensraeumen und die Stoerung von
Arten in Gebieten mit hohem Naturwert verhindert werden. Die
Nachhaltigkeitskriterien für die EU-Produktion sollten sich jedoch nicht auf den
Anbau von Energiepflanzen beschraenken, sondern nach Massgabe der Cross-
Compliance-Regelung, die 2003 mit der GAP-Reform eingeführt wurde, für alle
landwirtschaftlichen Flaechen gelten. Diese Kriterien sollten zudem den Vorteilen des
Anbaus von Energiepflanzen im Rahmen von Fruchtfolgesystemen und in
Randgebieten Rechnung tragen. Derartige Kriterien und Normen müssen mit den
WTO-Regeln im Einklang stehen und wirksam und unbuerokratisch sein.
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Je nach Art des Biokraftstoffs ergeben sich bei der Verwendung unterschiedlicheoekologische und technische Probleme. Die Richtlinie über die Qualität von
Kraftstoffen12 enthaelt zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit Spezifikationen
für Otto- und Dieselkraftstoffe, beispielsweise in Form von Grenzwerten für den
Gehalt an Ethanol, Ether und anderen sauerstoffhaltigen Komponenten in
Ottokraftstoff. Daneben wird der Dampfdruck von Kraftstoffen begrenzt. Die
Norm EN590 enthaelt weitere Grenzwerte und schreibt vor, dass Dieselkraftstoff nicht
mehr als 5 Volumenprozent Biodiesel (4,6 % bezogen auf den Energiegehalt)
enthalten darf. Diese Grenzwerte stehen der breiteren Verwendung von
Biokraftstoffen im Wege.
Die Kommission hat für 2006 eine Überpruefung der Grenzwerte für Ethanol, Ether
und Biodiesel angekuendigt.
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