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DAS BIOKRAFTSTOFFPOTENZIAL AUSSCHoePFEN
EIN STRATEGISCHES KONZEPT

Foerderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen


Die Kommission wird
• 2006 über die etwaige ueberarbeitung der Biokraftstoff-Richtlinie berichten. Dieser Bericht befasst sich unter anderem mit Themen wie Festlegung einzelstaatlicher Ziele für den Marktanteil von Biokraftstoffen, Auferlegung von Biokraftstoffverpflichtungen und Sicherstellung einer nachhaltigen Produktion;
• die Mitgliedstaaten dazu anhalten, im Rahmen der Biokraftstoffverpflichtungen die Biokraftstoffe der zweiten Generation besonders zu fördern,• den Rat und das Europäische Parlament auffordern, den Legislativvorschlag in Bezug auf die Beschaffung umweltfreundlicherer und energieeffizienterer Fahrzeuge – einschliesslich von Fahrzeugen, deren Kraftstoff ein hoher Anteil Biokraftstoff beigemischt ist, – imoeffentlichen Auftragswesen rasch zu genehmigen.
2001 nahm die Kommission eine Mitteilung zusammen mit Legislativvorschlaegen über alternative Kraftstoffe für den Strassenverkehr an, in der die drei Kraftstoffarten mit dem grössten Entwicklungspotenzial (Biokraftstoffe, Erdgas und Wasserstoff) ausgewiesen waren.
Diese Legislativvorschlaege wurden in geaenderter Form im Jahr 2003 angenommen.
Die Biokraftstoffrichtlinie7 legt als „Bezugswerte“ Marktanteile der Biokraftstoffe von 2 % im Jahr 2005 und von 5,75 % im Jahr 2010 als Ziel fest. Viele Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie mittels Kraftstoffsteuerbefreiungen um, was durch die Richtlinie zur Energiebesteuerung8 erleichtert wird. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat juengst Verpflichtungen bezueglich der Biokraftstoffnutzung eingeführt, nach denen die Mineralölunternehmen den Kraftstoffen, die sie auf dem Markt anbieten, einen bestimmten Prozentsatz an Biokraftstoffen zusetzen müssen.
Der für 2005 vorgegebene Biokraftstoffanteil von 2 % wurde nicht erreicht. Aufgrund der Zielsetzungen der Mitgliedstaaten haette der Biokraftstoffanteil im guenstigsten Fall lediglich 1,4 % erreichen können. Die Kommission hat in sieben Faellen, in denen die Mitgliedstaaten ohne triftigen Grund zu niedrige Ziele festgelegt hatten, Verstossverfahren eingeleitet.
Die Kommission wird 2006 einen Bericht über die Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie vorlegen, in dem sie sich mit deren etwaiger ueberarbeitung befasst. In diesem Bericht werden unter anderem die folgenden Punkte behandelt:
– nationale Ziele für den Marktanteil von Biokraftstoffen, – Einführung von Verpflichtungen bezueglich der Biokraftstoffverwendung,
– Vorschrift, nach der nur Biokraftstoffe, deren Erzeugung in der EU oder Drittlaendern den Mindestnachhaltigkeitsnormen entspricht, auf die Ziele angerechnet werden.
Ein Zertifizierungssystem muesste diskriminierungsfrei auf in der EU erzeugte Biokraftstoffe sowie Einfuhren angewandt werden und den WTO-Bestimmungen entsprechen.
Die Verpflichtungen bezueglich der Biokraftstoffverwendung bieten sich als vielversprechender Weg an, Schwierigkeiten zu beheben, die sich durch Steuerbefreiungen ergeben. Sie wuerden ausserdem eine Vorzugsbehandlung derjenigen Biokraftstoffe erleichtern, mit denen sich eine besonders hohe Treibhausgasreduzierung erreichen lässt, was die Kommission unterstuetzen moechte.
Aufgrund der Richtlinie zur Energiebesteuerung können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen für Biokraftstoffe Steuererleichterungen oder -befreiungen gewaehren. Diese Steuernachlaesse gelten als staatliche Beihilfen, die nur mit vorheriger Zustimmung der Kommission gewaehrt werden dürfen. Die Überpruefung durch die Kommission soll unzumutbare Wettbewerbsverfaelschungen verhindern; ihr liegt der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen9 zugrunde. Dieser Gemeinschaftsrahmen traegt den Vorteilen Rechnung, die aus Biomasse erzeugte Energie gegenüber aus fossilen Kraftstoffen gewonnener Energie aufweist. Die Überpruefung soll zudem sicherstellen, dass nicht ueberkompensiert wird, wie dies auch in der Richtlinie zur Energiebesteuerung verlangt wird. Da vor allem bei Bioethanol die Produktionskosten sehr unterschiedlich sind, untersucht die Kommission, inwieweit es möglich ist, Regelungen so zu verfeinern, dass sie diesen Differenzen Rechnung tragen, ohne gegen internationale Handelsbestimmungen zu verstossen.
Inwieweit Verpflichtungen zur Lieferung von Biokraftstoffen (in ihren unterschiedlichen Formen) mit Steueranreizen vereinbar sind, ist eingehend zu pruefen. Durch die Verpflichtungen duerfte die Notwendigkeit einer steuerlichen Foerderung entfallen und sich die Möglichkeit eroeffnen, im Einklang mit dem Verursacherprinzip und dem Aktionsplan der Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen, der auf weniger und dafuer gezieltere Beihilfen abzielt, die Hoehe der staatlichen Beihilfen zu senken.
Ausserdem sollte ein Rahmen von Anreizen geschaffen werden, die an die Umweltleistung einzelner Kraftstoffe gekoppelt sind. Dadurch wuerden marktgestuetzte, nachfrageorientierte Massnahmen zugunsten von Biokraftstoffen unterstuetzt und gefördert. Die geeigneten politischen Massnahmen könnte u. a. Folgendes umfassen: Foerderung von Umweltkontrollsystemen für Fahrzeugbesitzer, Kennzeichnung nach oekologischen Gesichtspunkten, Preisdifferenzierung durch Emission- und Produktabgaben, Foerderung der Umweltqualitaet durch Unterrichtung und Information der Verbraucher und der Erzeuger, handelbare Emissionslizenzen, Sicherheiten für die Einhaltung der Umweltvorschriften, Mittel und Umweltrisikopruefung bei Bankverfahren.
Ein besonders fruchtbares Feld für eine höhere Biokraftstoffverwendung bieten Fahrzeugflotten in oeffentlicher oder privater Hand sowie landwirtschaftliche und Schwerlastfahrzeuge, bei denen Steuerbefreiungen oder –erleichterungen aeusserst erfolgreich dazu gefuehrt haben, die Verwendung von Kraftstoffen mit einem hohen Biokraftstoffanteil zu fördern. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es nun kleinere Verarbeitungsmaschinen und oelmuehlen, mit denen Biodiesel kostenguenstig aus landwirtschaftlichen Abfaellen und oelsaaten hergestellt werden kann. Staedtische und privat betriebene Busflotten erhalten in der Regel spezielle Kraftstofflieferungen, so dass sie recht einfach auf Biokraftstoffe umsteigen können. Ein weiteres Gebiet, in dem die Nachfrage nach Biokraftstoffen stimuliert werden könnte, sind Fischereiflotten und –fahrzeuge, die einen potenziellen Markt für die Verwendung von Biodiesel bilden.
Im oeffentlichen Sektor will die Kommission weiterhin für die Verwendung von Biokraftstoffen in diesen speziellen Bereichen werben. Sie hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europaeischen Parlaments und des Rates über die Foerderung sauberer Strassenfahrzeuge10, einschliesslich solcher, die mit herkoemmlichen Kraftstoffen mit hohem Biokraftstoffanteil betrieben werden, vorgelegt.

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