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1. Einführung
Die europaeische Abgasgesetzgebung hat mit Verabschiedung der Grenzwertstufen bis
einschliesslich EURO 4 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie EURO V für Nutzfahrzeugmotoren
entscheidende Fortschritte erreicht. Für Pkw mit Ottomotor (aeussere Gemischbildung) ist
eine über EURO 4 hinausgehende Grenzwertstufe aller Voraussicht nach nicht erforderlich. Die
Notwendigkeit einer Fortschreibung der Abgasgrenzwerte besteht in erster Linie für
Dieselmotoren.
Artikel 3 der Richtlinie 98/69/EG (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge) enthaelt dazu folgenden, an die Kommission gerichteten Auftrag:
„ The Commission shall submit proposals after December 31, 1999 on regulations to be effective
after 2005, i.a. taking account of:
· Recent research in health effects of particulates
· Particulate emissions of GDI engines
· Availability of aftertreatment systems, i.e. traps
· Improvement of measurement procedures for fine particulates“
Weiterhin sagt die Richtlinie 99/96/EG (Nutzfahrzeugmotoren) in Artikel 7 folgendes aus:
“ The Commission shall submit proposals no later than 12 months after entry into force, i.a.
taking account of:
· Development of emission control technology and aftertreatment technology
· Improvements of measurement procedures for very low PM levels
Schliesslich enthalten die Schlussfolgerungen des Umweltrates vom 18./19.12.2000 zur
Auswertung des AutooelProgramms
II folgenden Text:
“ In line with the conclusions of the Commission's report, and in order to give clear and early
guidance to all stakeholders, the Council invites the Commission to:
· Make continued efforts to significantly reduce nanoparticulate
emissions, and in
particular devise a new measuring procedure for private cars, light duty vehicles and
heavy duty vehicles taking into account the results of recent studies into the health effects
of nanoparticulate
emissions.
· The Council invites the Commission to give consideration to the need to bring the
provisions on limit values for diesel engines – for example, on emissions of nitrogen
oxides – closer to the provisions for petrol engines.”
In einer Umfrage vom Juni 2002 (Call for Evidence) hat die Europäische Kommission (DG
Enterprise) um Beitraege zur Frage der Realisierbarkeit eines NOxGrenzwertes
von 2,0 g/kWh in
der Stufe EURO V für Nutzfahrzeugmotoren gebeten und dabei auch auf eine moegliche weitere
Herabsetzung dieses Grenzwertes zum gleichen oder einem spaeteren Zeitpunkt hingewiesen].
Die Kommission hat in einer Note vom 11.02.2003 zum Thema „Concept of Enhanced
Environmentally Friendly vehicles (EEV) for light vehicles” erklärt, dass sie sich nunmehr mit
einer Fortschreibung der Abgasgrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge befassen werde.
Der Schwerpunkt der weiteren notwendigen Entwicklung liegt damit eindeutig bei NOx und
Partikeln. Die CO 2 und
HCEmissionen
werden deshalb in den folgenden Ausführungen nur am
Rande betrachtet.
Im Memorandum zu schwefelfreien Kraftstoffen vom Juni 1999 hat die Bundesregierung bereits
verdeutlicht, dass eine weitere Reduzierung der Partikelemissionen der Pkw über Euro 4 hinaus
erforderlich ist. Deutschland hat im Umweltministerrat am 04.03.2003 die auf dem
Deutsch/Franzoesischen Umweltrat am 27.02.2003 beschlossene gemeinsame Initiative für
strengere Emissionsgrenzwerte bei Pkw und Lkw mit Dieselmotor vorgestellt. In bilateralen
Arbeitsgruppensitzungen sollen konkrete Vorschlaege erarbeitet werden. Die Autound
die
Mineralölindustrie werden beteiligt. Die EUKommission
hat im März 2003 eine Umfrage bei
den Mitgliedstaaten gestartet, mit der die jeweiligen Positionen hinsichtlich der Einführung von
EEVWerten
(Enhanced Environmentally Friendly Vehicles) für Pkw abgefragt werden. EEVWerte
sind indikative Grenzwerte, die Grundlage einer steuerlichen Foerderung sein können. Es
handelt sich nicht um allgemeingueltige Grenzwerte für die Typpruefung oder die Zulassung von
Fahrzeugen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme erklärt:
„Deutschland ist der Auffassung, dass rechtzeitig Standards zur weiteren Senkung von NO x und
Partikelemissionen für DieselPkw
festgelegt werden und ab 2010 obligatorisch in Kraft treten
sollten und vorher Grundlage einer steuerlichen Foerderung entsprechend der bisherigen Praxis
sein können.
Deutschland haelt auch eine weitere Verschaerfung der Grenzwerte zu Nutzfahrzeugmotoren
(RL 88/77/EWG) für erforderlich.“
Auch auf Fragen der Kraftstoffqualitaet wird im Folgenden nicht naeher eingegangen, da in dem
hier diskutierten Zeitrahmen von der Verfügbarkeit schwefelfreier Qualität (£ 10 ppm Schwefel)
auszugehen ist.
Insgesamt orientieren sich die folgenden Ausführungen insbesondere an der Situation in
Deutschland, die jedoch in aehnlicher Weise auch in anderen europaeischen Laendern gegeben sein
wird.
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